Rechtsprechung
   BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 378/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2005,31474
BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 378/03 (https://dejure.org/2005,31474)
BPatG, Entscheidung vom 18.01.2005 - 27 W (pat) 378/03 (https://dejure.org/2005,31474)
BPatG, Entscheidung vom 18. Januar 2005 - 27 W (pat) 378/03 (https://dejure.org/2005,31474)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2005,31474) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 378/03
    Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfaßten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 1999, aaO).

    Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren kann dabei durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).

  • EuGH, 11.11.1997 - C-251/95

    SABEL

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 378/03
    Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren kann dabei durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).
  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 378/03
    Der Unterschied zwischen den Buchstaben "l/e" in der Wortmitte und der zusätzliche Buchstabe "l" in der angegriffenen Marke fallen gegenüber den vorhandenen wesentlichen Übereinstimmungen, auf welche bei der Beurteilung der Verwechslungsgefahr in erster Linie abzustellen ist (vgl. BGH GRUR 1999, 587, 589 - Cefallone), optisch weniger ins Gewicht.
  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 78/99

    ASTRA/ESTRA-PUREN; Bedeutung eines bekannten Unternehmenskennzeichens für den

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 378/03
    Soweit der Markeninhaber einwendet, pharmazeutische Produkte würden in der Regel durch fachkundiges Personal (Ärzte, Apotheker, Apothekenhelfer) abgegeben, was die Verwechslungsgefahr erfahrungsgemäß vermindere, kann ihm nicht gefolgt werden, denn die sich hier gegenüberstehenden Arzneimittel umfassen auch nicht verschreibungspflichtige Präparate, die von jedermann in der Apotheke erworben werden können (vgl. BGH GRUR 1995, 50, 52 - Indiorektal; 2002, 342, 344 - ASTRA/ESTRA-PUREN).
  • BGH, 29.09.1994 - I ZR 114/84

    "Indorektal/Indohexal"; Verwechslungsgefahr zweier Marken bei fremdsprachlichem

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 378/03
    Soweit der Markeninhaber einwendet, pharmazeutische Produkte würden in der Regel durch fachkundiges Personal (Ärzte, Apotheker, Apothekenhelfer) abgegeben, was die Verwechslungsgefahr erfahrungsgemäß vermindere, kann ihm nicht gefolgt werden, denn die sich hier gegenüberstehenden Arzneimittel umfassen auch nicht verschreibungspflichtige Präparate, die von jedermann in der Apotheke erworben werden können (vgl. BGH GRUR 1995, 50, 52 - Indiorektal; 2002, 342, 344 - ASTRA/ESTRA-PUREN).
  • EuGH, 22.06.1999 - C-342/97

    Lloyd Schuhfabrik Meyer

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 378/03
    Die Gefahr von Verwechslungen ist von mehreren Komponenten abhängig, die miteinander in Wechselbeziehung stehen, und zwar insbesondere von der Ähnlichkeit oder Identität der Marken, der Ähnlichkeit oder Identität der von ihnen erfaßten Waren und der Kennzeichnungskraft der Widerspruchsmarke (EuGH GRUR 1998, 922, 923 - Canon; MarkenR 1999, 236, 239 - Lloyd/Loints), wobei bei der Beurteilung der Ähnlichkeit der Marken auf einen durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Durchschnittsverbraucher abzustellen ist, dessen Aufmerksamkeit je nach Art der betreffenden Waren oder Dienstleistungen unterschiedlich hoch sein kann (EuGH MarkenR 1999, aaO).
  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus BPatG, 18.01.2005 - 27 W (pat) 378/03
    Ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren kann dabei durch einen größeren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden und umgekehrt (EuGH GRUR 1998, 387, 389 Tz. 23 f. - Sabèl/Puma; EuGH GRUR 1998, 922, 923 Tz. 16 f. - Canon; BGH GRUR 1999, 241, 243; st. Rspr.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht